Gesetze / Sportanlagenlärmschutzverordnung
18. BImSchV§ 7 Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die in den Nummern 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2 des Anhangs genannten DIN-Normblätter und VDI-Richtlinien sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt.
Änderungsverlauf
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09.02.2006 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2006 (BGBl. I 324 174)
BGBl. 2006 I S. 324
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